Erklärung der Nichtigkeit der Beschlüsse der Vorstandssitzung vom 22.08.2026

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Maik
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Erklärung der Nichtigkeit der Beschlüsse der Vorstandssitzung vom 22.08.2026

Beitrag von Maik »

Erklärung der Nichtigkeit der Beschlüsse der Vorstandssitzung vom 22.08.2026

Sehr geehrter Vorstand der KGA Helsinki e.V.,

am 22.08.2026 fand eine Vorstandssitzung statt, an der ich, aufgrund folgender Begründung nicht teilnehmen brauchte: „Es geht nur um Feierlichkeiten“.

Auf der Vorstandssitzung wurden jedoch mehrere Beschlüsse gefasst, über die ich weder vorher noch nachher (Sitzungsprotokoll) informiert wurde. Erst über den Aushang in den Schaukästen erfuhr ich von Entscheidungen, gegen die ich als Vorstandsmitglied gestimmt hätte.

So wurde unter dem Vorwand, Franziska hat ihre Bereitschaft erklärt, im Vorstand mitzuarbeiten, jene Entscheidung gefällt. Dies verstößt gegen die Satzung von 2010 §7 Absatz 8. „Der Vorstand hat das Recht, Kommissionen und Obleute zu berufen“. Es wird nicht klar definiert, welche Funktion Franziska ausübt. Zudem gehört sie keiner Kommission und auch nicht den Obleuten an.

Der Vorstand kann nicht eigenmächtig zur Mitarbeit im Vorstand beliebig viele Mitglieder in die Verantwortung nehmen. Zudem arbeitet Franziskas Mann, Daniel, ebenfalls im Vorstand als stellvertretender Vorsitzender. Hier ergibt sich, aus meiner Sicht ein Interessenkonflikt, da beide miteinander verheiratet sind.

Aus meiner Sicht scheint der derzeitige Vorstand mit seiner Arbeit, aus zeitlichen Gründen, überfordert zu sein. Deshalb die offen Kund getanen Aufrufe für die Mitarbeit im Vorstand. Da der Vorstand derzeit vollständig ist (Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender, Kassiererin, Fachberaterin) und keine weiteren Mitglieder erforderlich sind, ist eine derartige Entscheidung ohne die Zustimmung der Mitglieder unzulässig. Sollte der Grund tatsächlich die zeitliche Überforderung sein, sollte der Vorstand Konsequenzen ziehen und schnellstmöglich Neuwahlen für weitere Mitglieder zulassen.

Zum Punkt Elektrozähler wurde ebenfalls entschieden, dass dies der Vorstand durch ausreichende Einkäufe von Material sowie der in Vorkasse gehenden Mitglieder den Zählertausch beschleunigen möchte. Auch hier hat der Vorstand gegen geltendes Recht verstoßen. Zählertausch ist Sache des Pächters. Dieser darf nicht durch Beschlüsse, die der Vorstand rechtswidrig beschließt, genötigt werden. Dies ist aber hier der Fall. Der Pächter entscheidet, wann er seinen Zähler umrüstet und entscheidet zusammen mit dem entsprechenden Fachpersonal, wann und wie die Arbeiten erledigt werden. Zudem werden die Kosten durch die entsprechenden Fachkräfte mit den Pächtern abgestimmt.

Ein strangweiser Zählertausch ist ebenfalls nicht möglich. Hier spielt der Faktor Zeit eine Rolle, da viele Pächterinnen und Pächter berufstätig sind und somit nicht zu gesetzten Zeiten durch den Vorstand gezwungen werden können, an diesen anwesend zu sein.

Außerdem wurde ich über diese Entscheidung in der Vorstandssitzung vom 22.08.2026 als Mitglied der Elektrokommission nicht informiert. Auch hier hätte ich mein Veto eingelegt.

Einziger gefasster Beschluss zur Begründung „Es geht nur um Feierlichkeiten“ war, dass für die Feierlichkeiten Helfer gesucht werden.

Aus meiner Sicht wurde ich, als Vorstandsmitglied, beabsichtigt aus diesem Entscheidungsprozess ausgeschlossen, da es zahlreiche besprochene Punkte gibt, die ich so nicht mitgetragen hätte und auch, im Sinne der Vereins nicht mittrage.

Ich bitte den Vorstand zu den geäußerten Vorwürfen schriftlich Stellung zu nehmen und sich bei mir für ihr Fehlverhalten schriftlich und öffentlich zu entschuldigen.

Mit freundlichen Grüßen

Maik
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